An den Pforten der Wertachkliniken kam es in den letzten Tagen vermehrt zu Anfragen von vollständig geimpften Personen, die trotz des gelten Besuchsverbots ihre Angehörigen besuchen wollten. Sie waren der Auffassung, dass sie aufgrund der Erleichterungen der Bayerischen Staatsregierung als Geimpfte den negativ getesteten Personen gleichzustellen seien.
Für Krankenhäuser gilt jedoch die sogenannte Ausnahme für vulnerable Gruppen. Das bedeutet, dass Besuchsregelungen in Krankenhäusern zum Schutz der Patienten auch weiterhin eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund gilt an den Wertachkliniken nach wie vor ein allgemeines Besuchsverbot. Angehörige dürfen Patienten nur einzeln und mit einer durch den zuständigen Arzt vorab ausgestellten Ausnahmegenehmigung besuchen und müssen jeweils einen tagesaktuellen, negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Der Schnelltest kann nicht mehr in den Wertachkliniken durchgeführt werden, sondern muss neuerdings in einem der zahlreichen Testzentren erfolgen. In direkter Nachbarschaft der beiden Krankenhäuser gibt es seit Mai in Schwabmünchen das BRK Testzentrum in der Leonhard-Wagner-Sporthalle und in Bobingen das BRK Testzentrum im Aquamarin Hallenbad. Weitere Anbieter findet man im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen.
Auch 2-fach geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wertachkliniken nehmen das hausinterne Testangebot weiterhin regelmäßig wahr und halten sich strikt an die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, da derzeit ein Restrisiko der Übertragung des Corona-Virus durch Geimpfte nicht ausgeschlossen werden kann. „Uns ist bewußt wie schmerzhaft die Einschränkungen für Besucher und Patienten sind, und auch wir freuen uns auf den Tag, an dem wir unseren Patienten wieder Besuche ermöglichen können. Aber bis es soweit ist, hat der Schutz unserer Patienten absoluten Vorrang“, erklärt Martin Gösele, Vorstand der Wertachkliniken.