Informationen von A - Z
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie mit der finanziellen Seite Ihres Aufenthaltes nichts zu tun, das Krankenhaus rechnet unmittelbar mit der Krankenkasse ab. Von Ihnen ist jedoch eine auf 28 Aufenthaltstage im Jahr begrenzte Zuzahlung zu leisten. Dieser Betrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Bitte bezahlen Sie diesen angeforderten Betrag spätestens bei Ihrer Entlassung. Ausgenommen von der Zuzahlung sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Wöchnerinnen.
Wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gelten Sie als so genannter „Selbstzahler“. Sie bezahlen Ihren Krankenhausaufenthalt direkt an uns, auch wenn Sie privat versichert sein sollten.
Der Konsum von Alkohol und Nikotin beeinträchtigt erheblich den Prozess Ihrer Gesundung. Der Genuss von Alkohol und das Rauchen sind daher im Krankenhaus grundsätzlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die gesondert gekennzeichneten Raucherräume.
Alle persönlichen Angaben, die Sie in den verschiedenen Bereichen unseres Krankenhauses machen, sei es bei der Aufnahme, in der Ambulanz oder auf Station, unterliegen natürlich den Datenschutzbestimmungen. Sie werden sehr gewissenhaft von unseren zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern bearbeitet. Auskünfte an Dritte werden nur erteilt, wenn der Arzt davon ausgehen kann, dass dies in Ihrem Sinne ist bzw. Sie ihn von der Schweigepflicht entbunden haben. Deshalb können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden, es sei denn, der Anrufer wäre persönlich bekannt.
In jedem Zimmer befindet sich ein Fernseher. Kopfhörer können in der Patientenaufnahme erworben werden.
Ein Internetzugang über Ihr privates Notebook ist möglich. Den kostenpflichtigen Zugangscode erhalten Sie im Erdgeschoß an der Patientenaufnahme.
Die Krankenhauskapelle lädt zu einem stillen Gebet und zu innerer Einkehr ein. Sie ist immer für Sie zugänglich.
Mitgebrachte Medikamente dürfen in Ihrem eigenen Interesse nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Stationsarzt eingenommen werden. Es können sich Unverträglichkeiten mit den vom Krankenhausarzt verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg Ihrer Behandlung erheblich gefährden.
Nehmen Sie bitte keine Medikamente ein, die nicht vom Krankenhausarzt verordnet sind. Informieren Sie den Krankenhausarzt, wenn Sie die Einnahme der verordneten Medikamente vergessen haben sollten.
Die Nutzung eines Handys ist erlaubt. Bitte Klingelton nachts und während der Visite ausschalten.
Wir bitten Sie, die Nachtruhe ab 22:00 Uhr einzuhalten.
Ihre abgehende Briefpost können Sie an der Pforte abgeben, sie wird von dort weitergeleitet. Briefmarken in kleinen Mengen sind dort ebenfalls gegen Barzahlung erhältlich. Ankommende Post wird Ihnen über das Pflegepersonal zugestellt.
Unsere Anschriften lauten:
Wertachklinik Bobingen
Wertachstraße 55
86399 Bobingen
Wertachklinik Schwabmünchen
Weidenhartstraße 35
86830 Schwabmünchen
An jedem Nachtkasten befindet sich ein Rufgerät. Über diese Rufanlage können Sie jederzeit Verbindung zum Pflegepersonal herstellen. Die Funktionsweise erklärt Ihnen gerne das Pflegepersonal.
Ansprechpartner für ganz Schwaben
In vielen Situationen hilft es, sich mit Menschen auszutauschen, die Vergleichbares erleben oder erlebt haben; beispielsweise bei seltenen Krankheiten und Suchtproblemen, in Lebenskrisen oder bei psychischen Problemen. Das ehrliche Miteinander macht Mut und erleichtert den Alltag. Die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg bringt Selbsthilfegruppen und Hilfesuchende zusammen und unterstützt die Arbeit der Gruppen.
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Augsburg
Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
Karmelitengasse 11
86152 Augsburg
Telefon 0821 324-2016 oder 0821 324-2013
E-Mail: shg.gesundheitsamt@augsburg.de
An jedem Krankenbett befindet sich ein Telefonapparat.
Bobingen
Mit einer Chipkarte, die an der Information im Erdgeschoss erhältlich ist und die Sie mit Geld aufladen, können Sie das Telefon in Betrieb nehmen.
Schwabmünchen
An der Pforte beantragen Sie das Telefon und kaufen Telefonguthaben. Sie bekommen eine Telefonummer zugewiesen, um angerufen werden zu können und eine PIN-Nummer um telefonieren zu können.
Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten Sie Ihren Angehörigen wieder mitgeben. Wir haften für Geldbeträge und Wertgegenstände nur, wenn diese gegen Quittung bei der Verwaltung in Verwahr gegeben wurden. Ihre Stationsleitung hilft Ihnen gerne dabei.
Die Wertachkliniken bieten ihren Patienten als Service die Internet-Nutzung über WLAN. Zur Nutzung des Patienten-WLANs benötigen Sie ein Ticket, welches Sie an der Information im Eingangsbereich erhalten.
Die Kosten für die WLAN-Nutzung betragen 2,00 €/Tag (Datenflatrate, Bandbreite 10 Mbit/s). Buchbar sind bis zu 7 Tage für 14,00 €.