Stationärer Aufenthalt

Aufnahme

Das ärztliche Personal und die Krankenhausverwaltung benötigen Ihre Angaben. Wir bitten Sie, bei der Aufnahme in unserem Hause möglichst bald um Angabe der Personalien in unserem Aufnahmebüro durch Sie selbst oder einen Angehörigen.

Möglicherweise mussten Sie ganz plötzlich ins Krankenhaus und hatten wenig Zeit, Ihre persönlichen Dinge in Ruhe einzupacken. Das sollte Sie nicht beunruhigen, denn wir haben hier nahezu alles, was Sie für den Aufenthalt bei uns benötigen. Bringen Sie nur die für den Krankenhausaufenthalt notwendigen Dinge mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Geld und Wertsachen keine Haftung übernehmen.

Woran Sie denken sollten:
Zahnbürste und Zahncreme, Waschlappen, Rasierzeug, Bademantel/Morgenrock, Schlafanzug/Nachthemd, Hausschuhe, Strümpfe, Unterwäsche

... und was Sie vergessen sollten: Arbeit, Sorgen und Probleme

Wahlleistungen

Wahlleistungen sind Leistungen, die Sie gegen Aufpreis wählen können, z.B.

  • ärztliche Leistungen, die von den leitenden Ärzten des Krankenhauses oder deren Vertretern – also nicht nur in der Abteilung, in der Sie untergebracht sind – persönlich erbracht werden.
  • die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Diese so genannten Wahlleistungen werden gesondert abgerechnet und müssen zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart werden.

Abrechnung

In der Regel übernimmt die jeweilige Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Patienten die Finanzierung des Krankenhausaufenthalts. Die entstanden Kosten werden anschließend direkt mit der Versicherung verrechnet. Von Ihnen ist jedoch eine auf 28 Aufenthaltstage im Jahr begrenzte Zuzahlung zu leisten. Dieser Betrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Bitte bezahlen Sie diesen angeforderten Betrag spätestens bei Ihrer Entlassung. Ausgenommen von der Zuzahlung sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Wöchnerinnen.

Wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gelten Sie als so genannter „Selbstzahler“. Sie bezahlen Ihren Krankenhausaufenthalt direkt an uns, auch wenn Sie privat versichert sein sollten.

Entlassung

Hat sich Ihr Befinden so weit gebessert, dass Sie durch Ihre Angehörigen betreut werden oder sich wieder selbständig versorgen können, bespricht der Stationsarzt mit Ihnen die Entlassung. Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Arztbericht für Ihren weiterbehandelnden Arzt mit Therapieempfehlungen und Angabe der hier im Haus verwendeten Medikamente. Melden Sie sich bitte bei der Stationsschwester ab, bevor Sie das Haus verlassen. Alle guten Wünsche für Ihre Gesundheit begleiten Sie nun auf Ihrem Weg nach Hause.

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