3G-Regel ab sofort für alle Besucher der Wertachkliniken

auch bei Inzidenzwerten unter 50

Getestet, geimpft oder genesen - ab sofort gilt die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert für alle Besucher der Wertachkliniken. Die vor ein paar Wochen, aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte, gelockerten Besuchsregeln werden diesbezüglich an die aktuelle Situation angepasst, da vermehrt Verstöße gegen die hausinternen Hygieneregeln beobachtet wurden. Das heißt, Besucher, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen getestet sein, also einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
„Wir wollen unseren Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthaltes in den Wertachkliniken den bestmöglichen Kontakt zu ihren Angehörigen, Freunden und Familien ermöglichen“, sagt Klinikvorstand Martin Gösele. „Gleichzeitig hat der Schutz unserer Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem weiterhin bestehenden Corona-Ansteckungs- und -Erkrankungsrisiko höchste Priorität.“ Um dieses Risiko zu minimieren, gelte ab sofort für jeden Besucher und jede Besucherin die 3G-Regel 'geimpft, getestet oder genesen', erklärt der Klinikvorstand.
Besuche sind weiterhin für jeweils eine Stunde pro Tag innerhalb der regelmäßigen Besuchszeit von 14 bis 20 Uhr möglich. Die Patienten eines Zimmers müssen sich dabei untereinander abstimmen, damit die Besuche nacheinander stattfinden, sich also immer nur eine weitere Person im Krankenzimmer aufhält. Und jeder Besucher muss sich an der Pforte der Wertachkliniken registrieren und den 3G-Nachweis erbringen.
Innerhalb der Wertachkliniken müssen alle Besucher FFP2-Masken tragen, auch vollständig geimpfte und genesene. Auf dem Parkplatz und im Patientengarten muss eine FFP2-Maske getragen oder der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

An der Pforte und auf der Homepage der Wertachkliniken gibt es ein Infoblatt für Besucher und Patienten und die Testzentren des Landkreises werden im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen bekanntgegeben.

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