Der Sozialdienst

Pflegerische Weiterversorgung

Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam mit Ihnen, den Ärzten, dem Pflegeteam und den Therapeuten schon frühzeitig individuell auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt, Ihre Entlassung zu planen.

Bei Vorliegen einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit beraten wir Sie gerne zu Leistungen aus der Pflegekasse oder sind Ihnen bei der Organisation einer ambulanten oder stationären Pflege behilflich.

Um Ihre Weiterversorgung zu sichern unterstützen wir Sie bei der Organisation entlassungsrelevanter Hilfsmittel, ebenso im Umgang mit Kostenträgern (Kranken-, Pflegekassen) und Behörden. Bei Bedarf vermitteln wir Kontakte zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Weiterhin können wir bei Vorsorgevollmachten und gesetzlichen Betreuungen informativ und begleitend zur Seite stehen.

Anschlussheilbehandlung und Anschlussrehabilitation

Der Sozialdienst ist zuständig für Beantragung und Organisation von Anschlussrehabilitationen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn uns dafür eine medizinische Indikation und eine ärztliche Anforderung vorliegen muss. Beachten Sie, dass viele Kostenträger – Krankenkasse oder Rentenversicherung – nur bestimmte Rehabilitationseinrichtungen belegen.

Wir versuchen Ihre Wünsche so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Zuständigkeit

Der Sozialdienst ist zuständig für Beantragung, Organisation und Beratung z. B. bei:

  • Anschlussrehabilitationen
  • ambulanter oder stationärer pflegerischer Weiterversorgung
  • entlassrelevanter Pflegehilfsmittel
  • palliativer Weiterversorgung im ambulanten sowie im stationären Bereich
  • Leistungen der Kostenträger

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